Die Menge an Fisch, die Sie sicher und legal (Fischwohl) in Ihrem System halten können, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Da wären unter anderem:

  • Futterrate / Menge / Futterart
  • Pumpenleistung und Reservoirgröße / Umwälzgeschwindigkeit
  • Wasser- bzw Nährstofflösungsmenge
  • Wassertemperatur
  • Wasserströmung
  • Sauerstoffgehalt
  • Nitrit- und Nitrat- Gehalt
  • Anzahl der Pflanzen im Beet oder im Hydroponiksystem
  • Volumen des Pflanz-Beetes bzw. Menge der Nährstofflösung
  • Fischart bzw. Fischarten
  • Aquariengröße

 

Hier sind nicht alle entscheidenden Faktoren genannt!

In kleineren Anlagen aber schon jenseits des Eigenbedarfs, rechnet man etwa auf ein 1000 Liter Aquarium = 1m3 = 1 IBC Container (oben offen) etwa 10-12 Fische.

 

Beraten Sie sich unbedingt schon vor dem Bau der Fischzuchtanlage mit einem Amtstierarzt über die gesetzlichen Vorschriften. Diese ändern sich regelmäßig!

 

Hier die Vorschriften, die teils aus der Zucht in Teichen stammt da der Gesetzgeber noch nicht alle Vorschriften für Aquaponik abgeleitet hat:

 

Besatzdichten laut Vorschriften für die Ökoaquakultur in der EU:

15 kg/m³ Bachsaiblinge (Salvelinus fontinalis)
15 kg/m³ Coregonen (Felchen Coregonus)
15 kg/m³ Forellen (Oncorhynchus, Trutta)
20 kg/m³ Seesaiblinge (Salvelinus alpinus)
25 kg/m³ Bach- und Regenbogenforellen
20 kg/m³ Lachse: Bachforelle (Salmo trutta fario), Seeforelle (Salmo trutta lacustris), Meerforelle (Salmo trutta trutta), Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
10 kg/m³ Milchfisch (Chanos chanos)
10 kg/m³ Tilapie (Oreochromis sp.)
10 kg/m³ Mekongwels (Pangasius sp.)
 
Zitat: Voraussetzungen sind die Einhaltung des Verschlechterungsverbots der Gewässergüte (2) (in Anklang mit der Richtlinie 2000/60/EG europäischen Wasserrahmenrichtlinien), sowie eine Sauerstoffsättigung von min. 7mg/L und einer minimalen Zuflussmenge von 3 Sekundenliter pro Tonne Fisch. In keinem Fall dürfen die Tiere Verletzungen (z.B. der Flossen) zeigen, die auf zu hohe Besatzdichte hinweisen. Tropische Süßwasserfischen (z.B. Milchfisch Chanos chanos, Tilapie Oreochromis sp., Mekongwels Pangasius sp.): die Besatzdichte darf in Teichen und Netzgehegen (Pens, Enclosures) 10 kg/m3 als Obergrenze nicht überschreiten. 
 
VERORDNUNG (EG) Nr. 710/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:204:0015:0034:DE:PDF
 

Salmoniden in Süßwasser:
Forelle (Salmo trutta) – Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) – Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) – Lachs (Salmo salar)
– Seesaibling (Salvelinus alpinus) – Äsche (Thymallus thymallus) – Amerikanischer Seesaibling (Salvelinus namaycush) –
Huchen (Hucho hucho)

Produktionssystem: Die Produktion muss in offenen Systemen erfolgen. Die Wasserwechselrate muss eine Sauerstoffsättigung von mindestens 60 % bewirken, auf die Bedürfnisse der Tiere abgestimmt sein und einen ausreichenden Abfluss des Haltungswassers sicherstellen.

Maximale Besatzdichte

Andere als die nachstehend genannten Salmoniden: unter 15 kg/m3
Lachs: 20 kg/m3
Bachforelle und Regenbogenforelle: 25 kg/m3
Seesaibling: 20 kg/m3


Stör (Acipenseridae) in Süßwasser
Produktionssystem: Die Wasserströmung in jeder Haltungseinheit muss den physiologischen Bedürfnissen der Tiere entsprechen.
Das ablaufende Wasser muss eine äquivalente Qualität aufweisen wie das zulaufende Wasser.

Maximale Besatzdichte 30 kg/m3


Karpfenfische (Cyprinidae) und andere vergesellschaftete Arten in Polykultur, einschließlich Barsch, Hecht, Wels, Fellchen, Stör.

In Fischteichen, die in regelmäßigen Abständen vollständig abgelassen werden, und in Seen. Seen müssen ausschließlich der ökologischen/biologischen Erzeugung dienen, einschließlich Ackerbau in ihren trocken liegenden Bereichen. Der Abfischbereich muss einen Frischwasserzufluss haben und so groß sein, dass die Tiere in ihrem Wohlbefinden nicht beeinträchtigt sind. Die Fische werden nach der Ernte in frischem Wasser gehältert. 


Geißelgarnelen (Penaeidae) und Süßwassergarnelen (Macrobrachium spp) 

Einrichtung von Produktionseinheiten: Ansiedlung in Gebieten mit unfruchtbaren Lehmböden, um die Umweltbelastung durch den Teichbau auf ein Mindestmaß zu beschränken. Teichbau mit dem vorhandenen Lehm. Die Zerstörung von Mangrovenbeständen ist nicht erlaubt.

Umstellungszeit Sechs Monate je Teich entsprechend der üblichen Lebensspanne von Garnelen in Aquakultur
Herkunft der Elterntiere: Mindestens die Hälfte der Elterntiere muss nach drei Jahren Betrieb der Anlage aus Nachzucht stammen. Der restliche Elternbestand muss von pathogenfreien Wildbeständen aus nachhaltiger Fischerei stammen. Die erste und zweite Generation muss vor Einsetzen in die Anlagen einem Screening unterzogen werden.
Entfernen von Augenstielen ist verboten
Maximale Besatzdichten und Produktionsmengen


Anzucht: höchstens 22 Postlarven/m2
Maximale Haltungsdichte: 240 g/m2

 


Milchfisch (Chanos chanos), Buntbarsche (Oreochromis sp.), Haiwelse (Pangasius sp.)
Produktionssysteme Teiche und Netzkäfige
Maximale Besatzdichte

Haiwelse: 10 kg/m3
Buntbarsche: 20 kg/m3


Quellen unter anderem: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:204:0015:0034:DE:PDF


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